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Trotz Datenschutzgrundverordnung darf die Kita vieles wissen
Trotz Datenschutzgrundverordnung darf die Kita vieles wissen
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Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Eltern aber auch Kitas oftmals verunsichert, was erlaubt, was verboten ist und wofür es einer Einwilligung bedarf. Nicht zuletzt der Fall der geschwärzten Gesichter in Erinnerungsalben hat bei vielen den Eindruck erweckt, dass für alles eine Einwilligung einzuholen sei. Doch auch die Erfüllung anderer rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigen.
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