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Malen in der Kita bald verboten?
Malen in der Kita bald verboten?
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Das Datenschutzrecht zielt bekanntlich auf eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung ab. Dabei soll es nach einem weitverbreiteten Verständnis der DSGVO im Wesentlichen „nur“ für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gelten. Ein Blick in Art. 2 Abs. 1 DSGVO hilft wegen der doch recht sperrigen Formulierung nur bedingt bei dieser Abgrenzung. Dass die Suche nach sinnstiftender Absicherung des eigenen Handelns seltsame Blüten treiben kann, haben wir bereits in Teil 1 unserer Serie zum Thema „Panik-Einwilligung“ unter die Lupe genommen.
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